Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lohmann Engineering GmbH – Handelsdivision Lohmann Supply
Fassung: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten ausschließlich für Lieferungen und Leistungen der Lohmann Engineering GmbH, handelnd unter der Bezeichnung Lohmann Supply (nachfolgend „Verkäufer"), an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG. Geschäfte mit Verbrauchern werden nicht getätigt. Mit Auftragserteilung anerkennt der Käufer diese AGB. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Angebot im Sinne des § 862 ABGB. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers (per E-Mail oder Fax) oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder nur teilweise anzunehmen. Technische Änderungen an Produkten, die die vertraglich vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
§ 3 Preise
Alle Preise verstehen sich netto ab Lager, zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten. Maßgeblich ist der Preis gemäß der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste. Bei erheblichen Änderungen von Rohstoff-, Energie- oder Transportkosten nach Vertragsschluss ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Bei Lieferungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelten die Regeln über die innergemeinschaftliche Lieferung (Reverse Charge); der Käufer hat seine gültige UID-Nummer mitzuteilen. Bei Ausfuhrlieferungen in Drittländer trägt der Käufer alle anfallenden Zölle, Steuern und Gebühren.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen ab Lager des Verkäufers (EXW Linz, Incoterms® 2020), sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Käufer zumutbar sind.
§ 5 Lieferverzögerungen und Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Transportunterbrechungen, Produktionsausfälle beim Hersteller, Streiks, Rohstoffmangel sowie sonstige Ereignisse außerhalb der Einflusssphäre des Verkäufers — entbinden den Verkäufer für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich informieren und ist berechtigt, die Lieferfrist entsprechend zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Störung länger als acht Wochen andauert. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart. Skonto wird nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung gewährt. Der Verkäufer behält sich vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu erbringen, insbesondere bei Erstbestellungen oder bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Käufers. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB zu entrichten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer die durch außergerichtliche Betreibung entstandenen Kosten zu ersetzen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge zurückzuhalten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware). Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Verkäufer unverzüglich zu verständigen. Bei Zahlungsverzug oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
§ 9 Mängelrüge und Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Werktagen ab Lieferung schriftlich zu rügen; verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Mängel, die auf unsachgemäßer Lagerung, Montage, Verwendung oder Veränderung durch den Käufer beruhen, sind ausgeschlossen. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Verkäufer nach seiner Wahl das Recht zur Verbesserung oder Austausch. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Käufer Preisminderung oder Wandlung verlangen. Weitergehende Ansprüche — insbesondere auf Schadenersatz wegen Mangelfolgeschäden — sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Verkäufers für Schäden — mit Ausnahme von Personenschäden — ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt. Für die bestimmungsgemäße Verwendung und Auswahl der gelieferten Produkte ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.
§ 11 Rücksendungen
Rücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig. Es werden nur unverwendete, originalverpackte Produkte aus dem aktuellen Sortiment zurückgenommen. Bei Rücksendung bis 8 Tage nach Lieferung wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Warenwerts, mindestens jedoch EUR 30,–, verrechnet. Sonderanfertigungen und nicht mehr lieferbare Artikel werden nicht zurückgenommen. Transportkosten der Rücksendung trägt der Käufer.
§ 12 Exportkontrolle
Der Käufer verpflichtet sich, alle anwendbaren Exportkontrollvorschriften einzuhalten. Bei Weiterlieferung der Produkte in Drittländer ist der Käufer allein für die Einhaltung der jeweiligen nationalen und internationalen Ausfuhrbestimmungen verantwortlich. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Lieferungen bei Verdacht auf Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften abzulehnen.
§ 13 Geistiges Eigentum
Alle Rechte an Produktunterlagen, technischen Dokumentationen, Katalogen und sonstigen vom Verkäufer übermittelten Unterlagen verbleiben beim Verkäufer oder beim jeweiligen Hersteller. Eine Weitergabe an Dritte oder Verwendung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken ist untersagt.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen. Erfüllungsort ist Linz, Österreich. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Lohmann Engineering GmbH, Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz — Stand: Juni 2026