Ein Gebäude kann ein Erdbeben ohne Schaden am Tragwerk überstehen und trotzdem unbrauchbar sein. Häufig liegt das an den nichttragenden Bauteilen: abgerissene Leitungen, herabgefallene Kanäle, ausgelaufenes Wasser. Bei Sprinkleranlagen wiegt das doppelt. Sie sollen genau dann funktionieren, wenn nach einem Beben Brände entstehen, und sie dürfen das Gebäude nicht selbst unter Wasser setzen.
Was bisher galt
Für die Erdbebensicherung von Sprinkleranlagen hat man sich in Europa lange an amerikanischen Regelwerken orientiert, vor allem an NFPA 13 und dem FM Global Data Sheet 2-8. Die europäische Sprinklernorm EN 12845 regelt Planung, Einbau und Wartung, enthält aber keine Vorgaben zur Erdbebenaussteifung.
CEN/TS 17551
Diese Lücke schließt die Technische Spezifikation CEN/TS 17551 „Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Automatische Sprinkleranlagen – Leitfaden für die Erdbebenaussteifung“, die CEN 2021 veröffentlicht hat. Sie ergänzt EN 12845 und behandelt unter anderem:
- Aussteifung der Leitungen: Seitliche und längsgerichtete Aussteifungen begrenzen die Bewegung der Rohre und leiten die Erdbebenkräfte in das Tragwerk.
- Bewegungsspielraum: Leitungen brauchen Abstand zu Wänden, Decken und Bauteilen, und dort, wo sie Gebäudefugen kreuzen, flexible Verbindungen.
- Befestigungen: Anker und Abhängungen müssen für Erdbebenlasten geeignet sein, damit nichts kippt, rutscht oder ausreißt.
- Rohrverbindungen: Die Verbindungstechnik soll das Risiko von Undichtigkeiten bei Bewegung verringern.
- Berechnung: Die Erdbebenkräfte auf die Leitungen werden rechnerisch ermittelt, die Aussteifungen danach bemessen.
Ist CEN/TS 17551 verpflichtend?
Nicht automatisch. Eine Technische Spezifikation ist keine Europäische Norm. Die nationalen Normungsinstitute machen sie verfügbar, müssen sie aber nicht als nationale Norm übernehmen. Verbindlich wird sie, wenn ein Bauherr, ein Versicherer oder eine Behörde sie vorschreibt.
Unabhängig davon verlangt Eurocode 8 (EN 1998-1) für nichttragende Bauteile einen Nachweis gegen Erdbebenkräfte. CEN/TS 17551 zeigt, wie dieser Nachweis für Sprinkleranlagen geführt werden kann. Wer in Kroatien, Slowenien, Griechenland, Rumänien oder in den Erdbebenzonen Österreichs plant, sollte die Spezifikation deshalb von Anfang an berücksichtigen.
Was das für die Planung heißt
- Erdbebenzone und Bedeutungskategorie des Gebäudes früh klären.
- Die Aussteifung zusammen mit der Sprinklerplanung festlegen, nicht erst auf der Baustelle.
- Für Abhängungen, Aussteifungen und Anker Produkte mit belegten Tragfähigkeiten verwenden.
- Abstände und Fugenübergänge in der Leitungsführung einplanen.
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